Fahrerservice
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- EU-Führerschein der Klasse B
- 2 Jahre Fahrpraxis, maximal 4 Punkte in Flensburg
- gute Deutschkenntnisse
- Freude am Umgang mit Menschen
Zu erbringende Nachweise und Kosten
- Antragstellung beim KVR – 43,90 EUR
- MPU – inkl. augenärztliche Untersuchung – ca. 85 EUR
- Polizeiliches Führungszeugnis – 13 EUR
Eine fachliche Prüfung zur Antragstellung wird derzeit seitens der Behörden nicht verlangt!
Eine "Kleine Fachkunde" wird aber zukünftig als Voraussetzung zur Erlangung des Personenbeförderungscheines notwendig sein. Über den konkreten Inhalt, den Ablauf und den genauen Zeitpunkt ist aber noch nichts bekannt.
Die Ausbildungskosten werden nach bestandener Prüfung von uns übernommen.
Neue Kolleginnen und Kollegen erhalten zu Beginn eine umfangreiche Einführung. Neben der technischen Erklärung von Fahrzeug und Equipment, bieten wir auf Wunsch ein praktisches Training auf der Straße an.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Beratungstermin mit uns unter der Tel.-Nr.: 089/2013080 oder via E-Mail (info@syntaxa.de).
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir alle wichtigen Fragen beantworten, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob das Taxigewerbe für Sie in Frage kommt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Taxischeins im Pflichtfahrgebiet der Landeshauptstadt München ist persönlich zu stellen.
Zuständig ist die Gemeinde (bzw. das Landratsamt), in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Unter folgendem Link der Führerscheinstelle München sind sowohl allgemeine Informationen , als auch die benötigten Formulare zur Antragstellung zu finden.
https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1071767/
Zuständige Behörde in München ist:
Kreisverwaltungsreferat
Führerscheinstelle
ADRESSE:
Garmischerstr. 19/21
81373 München
Telefon: | 089-233 03 60 (Sprachinfoservice mit Faxabruf) | |
E-Mail: | fuehrerscheine.kvr@muenchen.de | |
Internet: |
Landratsämter rund um München:
LRA München-Land - Führerscheinstelle
Bretonischer Ring
185630 Grasbrunn-Neukeferloh
Tel.: 089/46 000 90
http://www.landkreis-muenchen.de
LRA Dachau - Führerscheinstelle
Weiherweg 16
85221 Dachau
Tel.: 08131/74-0
http://www.landratsamt-dachau.de
LRA Ebersberg - Führerscheinstelle
Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg
Tel.: 08092/823 341
http://www.landratsamt-ebersberg.de
LRA Erding - Führerscheinstelle
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Tel.: 08122/58-0
http://www.landkreis-erding.de
LRA Freising - Führerscheinstelle
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Tel.: 08161/600-0
http://www.lra-freising.bayern.de
LRA Fürstenfeldbruck - Führerscheinstelle
Rudolf-Diesel-Ring 1
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141/51 93 99
http://www.lra-ffb.de
LRA Starnberg - Führerscheinstelle
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Tel.: 08151/1480
http://www.landkreis-starnberg.de
Für die erfolgreiche Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepaß
- EU-Kartenführerschein (muss ggf. zuerst beantragt werden)
- MPU - Gutachten
- Nachweis des Sehvermögens durch Augen- oder Betriebsarzt
Zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht es zunächst aus, den Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Die anderen Unterlagen können später nachgereicht werden.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und der Sehtest müssen bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle bzw. einem Taxi-Betriebsarzt durchgeführt werden.
Wir empfehlen als Taxi Betriebsarzt:
Dr. Hingerle | Praxiszeiten: | ||
Am Brunnen 17 | Mo, Di, Do: | 8-12 Uhr und 14-19 Uhr | |
85551 Kirchheim | Fr: | 8-12 Uhr | |
Tel.: 089-903 61 10 |
Anfahrt mit dem Auto:
Auf der A 94 (Autobahn Passau) Ausfahrt München-Riem/Erding. Weiterfahrt über Dornach und Aschheim nach Kirchheim. Von der Münchner Str. geht die Straße "Am Brunnen" rechts ab.
Anfahrt mit dem MVV:
S-Bahn S6 (Erding) bis zur Haltestelle "Heimstetten". Von dort Weiterfahrt mit dem Bus 263 bis Kirchheim, Haltestelle "Am Brunnen".
Weiterer Taxi-Betriebsarzt:
Dr. Bake v. Bakin | Praxiszeiten: | |
Tassilostr. 23 | Mo, Di, Do: | 9-12 Uhr und 15-17 Uhr |
85609 Aschheim | und nach Terminvereinbarung | |
Tel.: 089-370 65 690 |
Die Medizinisch Psychologische Untersuchung für den Taxischein wird bei den Taxi-Betriebsärzten durchgeführt und dauert 45 Minuten.
Der medizinische Teil besteht aus Blutdruckmessung, Abhorchen des Herzens und der Lunge, Urinuntersuchung, Hörtest, Sehtest (incl. Rot/Grün Test), etc. Ferner fragt der Arzt nach gegenwärtigen und früheren Krankheiten.
Der psychologische Teil wird am Computer durchgeführt und besteht in erster Linie aus Reaktions- und Koordinationstests. Ein paar Beispiele:
- am Computermonitor werden ganz kurz (ca. 1/10 sec) Bilder von Verkehrssituationen gezeigt. Der Prüfling muss nun aufschreiben, welche Verkehrsschilder bzw. wieviele und welche Verkehrsteilnehmer er wahrgenommen hat.
- es wird -wieder nur ganz kurz- eine Folge von Bildern gezeigt. Sobald der Prüfling eine rote Ampel erkennt, muss er eine Taste drücken.
- es werden in schneller Abfolge verschiedene Farben und Töne gezeigt/vorgespielt. Man muss für jede Farbe bzw. jeden Ton eine bestimmte Taste drücken. usw, usw... Für einen halbwegs aufgeweckten Menschen dürfte das alles überhaupt kein Problem sein. Wir kennen jedenfalls niemanden, der die MPU nicht geschafft hätte.
Noch etwas: insulinpflichtigen Diabetikern wird i.d.R. kein Taxischein erteilt.
Mindestens alle 5 Jahre muss der P-Schein verlängert werden.
Hierbei ist vor allem die fristgerechte Antragstellung entscheidend (mind. 6 Wochen vor Ablauf des P-Scheines).
In München ist die Führerscheinstelle in der Garmischerstr. 19/21 zuständig.
Ein Termin wird online unter https://www.muenchen.de/rathaus/terminvereinbarung_fs.html vereinbart. Da man mitunter erst nach 2 Monaten einen Termin für die Antragstellung erhält, ist es wichtig sich frühzeitig um diesen zu bemühen.
Das polizeiliche Führungszeugnis und eine Anfrage über etwaige Eintragungen in Flensburg erfolgt automatisch mit dem Antrag durch die Führerscheinstelle.
Die medizinische Untersuchung kann man nach der Antragstellung vornehmen, da der Bescheid erst bei der Abholung des zu verlängernden P-Scheins vorzulegen ist.
Wichtig: Sollte man den Antrag zu spät eingereicht haben, droht der "Zwangsurlaub", einen vorläufigen Ersatzschein gibt es nicht.